BKF Modul 3

SOZIALVORSCHRIFTEN

Kontrollgeräte im Straßenverkehr, Kontrollrichtlinien der Arbeitszeiten, Rechte und Pflichte des Berufskraftfahrers, Sonntagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung.

Als gewerblich eingesetzter Fahrer müssen Sie alle fünf Jahre eine 5 tägige Weiterbildung besuchen. Der Umfang dieser Weiterbildung beträgt 35 Stunden à 60 Minuten innerhalb von fünf Tagen. Die Weiterbildung ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen. Optional kann jedes Jahr eines der Module (á 7,5 Std) absolviert werden.

Als Nachweis für eine gültige Grundqualifikation und Weiterbildung werden im Führerschein im Feld 12 die Schlüsselzahl 95 und das Ablaufdatum eingetragen (z.B. 95,03.08.2017). Die A&G Fahrschul-Akademie GmbH bietet diese Module seit Anfang des Jahres 2016 an und ist nach DIN EN 9001 und AZAV zertifiziert.

In einem Beratungsgespräch können wir Ihnen oder auch Ihren Mitarbeitern gern ein Angebot machen und die möglichen Förderungen erläutern.

  • Inhalte

  • Abschluss

  • Zielgruppe

  • Ziel

  • » Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
  • » Sozialrechtliche Rahmenbedingungen

  • » Vorschriften
    :
    » Tageslenkzeit
    » Fahrtunterbrechungen
    » Tagesruhezeit

  • » Kontrollgeräte
  • » Neues aus dem Verkehrsrecht
  • » Digitales Kontrollgerät

Bescheinigung über eine 7-stündige Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Gewerbliche Kraftfahrer im Güterkraftverkehr, die eine 35-stündige Weiterbildung (5 mal 7 Stunden) zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 besuchen müssen.

  • » Allgemeine und sozialrechtliche Vorschriften kennenlernen
  • » Richtiger Umgang mit dem digitalen Tachographen