Gabelstablerführerschein

Flurförderfahrzeugschein („Gabelstaplerschein“)

Für das innerbetriebliche Steuern von Flurförderfahrzeugen benötigen Sie einen Staplerschein gemäß der berufgenossenschaftlichen Grundsätze DGUV V68, DGUV G 305-001 & DGUV G 308-001.

  • Gabelstapler-Fahrer-Schulung

  • Gabelstapler-Fahrer-Unterweisung (jährlich)

(nach DGUV V68, DGUV G 305-001 & DGUV G 308-001)

Die Ausbildungsstufe 1 umfasst mindestens 10 Stunden Theorie. Weitere 10 bis 12 Stunden entfallen auf die praktische Unterweisung.
Die Termine können ab 5 Teilnehmer individuell vereinbart werden, oder gerne zu den festen Terminen, nach vorheriger Anmeldung in einer unserer Filialen.

Dauer: 2-3 Tage
Gesamtstunden: Praxis + Theorie
Bildungsziel: Erwerb des Gabelstaplerfahrer-Ausweises nach BG-Richtlinien
Bildungsart: Fortbildung/Qualifizierung
Unterrichtsform: Vollzeit
Zugang: 18 Jahre, Passfoto
Zielgruppe:
Arbeitssuchende Teilnehmer und Arbeitnehmer
Inhalte: Bauarten, Antrieb, Ausrüstung, Steuerung, Einsatz, Abfahrtkontrolle, Praxis, Prüfung Theorie, Prüfungsfahrt
Prüfende Stelle: Intern

(nach DGUV V68, DGUV G 305-001 & DGUV G 308-001)

Dauer: 90 min
Bildungsziel: Erwerb des Gabelstaplerfahrer-Ausweises nach BG-Richtlinien
Bildungsart: Fortbildung/Qualifizierung
Zugang: Gabelstaplerschein
Zielgruppe:
Arbeitssuchende Teilnehmer und Arbeitnehmer mit einem   gültigen Gabelstaplerschein
Inhalte: Bauarten, Antrieb, Ausrüstung, Steuerung, Einsatz, Abfahrtkontrolle